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   BFH, 05.12.1956 - V 148/56 U   

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https://dejure.org/1956,1388
BFH, 05.12.1956 - V 148/56 U (https://dejure.org/1956,1388)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1956 - V 148/56 U (https://dejure.org/1956,1388)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1956 - V 148/56 U (https://dejure.org/1956,1388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umsätze aus der ambulanten Behandlung von Patienten als Einnahmen aus freier Arzttätigkeit - Einnahmen aus einer nachfolgenden klinischen Behandlung als Einnahmen aus der Behandlung ambulanter Patienten - Umsatzsteuerbefreiung für Tätigkeit von Krankenanstalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 64, 109
  • BStBl III 1957, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 21.04.1966 - V 6/64
    Bei Anwendung des § 4 Ziff. 15 b UStG wird der Gleichheitssatz nicht dadurch verletzt, daß einerseits die Umsätze aus ambulanter Behandlung in einer vom behandelnden Arzt als Eigentümer betriebenen Klinik von der Vergünstigung ausgeschlossen werden (Urteil des BFH V 148/56 U vom 5. Dezember 1956, BFH 64, 109, 2. Rechtssatz; BStBl 1957 III S. 41), anderseits aber Steuerfreiheit gewährt wird, wenn die übrigen von der Vorschrift erfaßten Krankenanstalten Einnahmen aus ihrer Ambulanz erzielen.

    Es änderte dabei die bisher vertretene Auffassung zur Frage der ambulanten Behandlung und schloß sich hierin dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V 148/56 U vom 5. Dezember 1956 (BFH 64, 109; BStBl 1957 III S. 41) an.

    Es änderte dabei die bisher vertretene Auffassung zur Frage der ambulanten Behandlung und schloß sich hierin dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V 148/56 U vom 5. Dezember 1956 (BFH 64, 109; BStBl 1957 III S. 41) an.

    Im Zeitpunkt der Berichtigung und Wiederaufrollung der Veranlagung 1956 im Jahre 1961 lag zu der Streitfrage das Urteil des BFH V 148/56 U , a.a.O., vor, so daß das FA nunmehr seine frühere unzutreffende Rechtsauffassung entsprechend seinem Vorbehalt aufgeben konnte und im Interesse der Steuergerechtigkeit auch aufgeben mußte.

    Demgegenüber kann der Stpfl. nicht geltend machen, das FA habe für die Veranlagung 1956 das BFH-Urteil V 148/56 U (a.a.O.) auch nach § 222 Abs. 2 AO nicht heranziehen dürfen.

    Nach alledem sieht der Senat auch nach erneuter Prüfung der Streitfrage keine Veranlassung, von seiner im Urteil V 148/56 U, a.a.O., dargelegten Auffassung abzuweichen.

  • BFH, 21.04.1966 - V 224/63
    Diese Entscheidung folge den vom BFH im Urteil V 148/56 U vom 5. Dezember 1956 (BStBl 1957 III S. 41, Slg. Bd. 64 S. 109) aufgestellten Grundsätzen.

    Zwar hat der Senat die vom FG für die gegenteilige Auffassung angeführte Rechtsprechung (V 148/56 U vom 5. Dezember 1956, a. a. O.) durch das Urteil V 279/60 U vom 12. September 1963 (BStBl 1963 III S. 587, Slg. Bd. 77 S. 729) noch erweitert.

  • BFH, 12.09.1963 - V 279/60 U

    Umsatzsteuerbefreiung für ärtzliche Leistungen des Anstaltsinhabers

    Die Frage wurde vom Finanzamt verneint, vom Finanzgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats V 148/56 U vom 5. Dezember 1956 (BStBl 1957 III S. 41, Slg. Bd. 64 S. 109) bejaht.

    Im Urteil V 148/56 U vom 5. Dezember 1956 (a.a.O.) hat der Senat den folgenden Rechtssatz aufgestellt: "§ 4 Ziff. 15 b UStG erstreckt sich nicht nur auf Umsätze von Krankenanstalten, die als solche zur Umsatzsteuer heranzuziehen sind, sondern auch auf Umsätze von Ärzten in den zu ihrem Privatvermögen gehörenden Krankenanstalten aus Tätigkeiten der in § 42 Abs. 2 UStDB genannten Art." Der Streitfall unterscheidet sich von dem diesem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt nur dadurch, daß die Krankenanstalt nicht einem Arzt, sondern zwei Ärzten (je zur Hälfte) gehört.

  • BVerwG, 12.10.1957 - IV C 38.57

    Rechtsmittel

    Der Klägerin wird das für ihre Revision gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Hannover, Fünfte Kammer Hannover, vom 22. Oktober 1956 - Az.: A V 148/56 - nachgesuchte Armenrecht versagt.
  • BVerwG, 07.12.1957 - IV C 38.57

    Rechtsmittel

    Die Klägerin hat gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Hannover - V. Kammer - vom 22. Oktober 1956 - A V 148/56 - Revision eingelegt, diese jedoch mit Schriftsatz vom 23. November 1957 zurückgenommen.
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